Sanierungskonzept mit Fortführungsprognose

„Ziel ist es, einen ambitionierten aber realistischen Umsetzungsfahrplan zur Sanierung & Restrukturierung im Konsens zu verabschieden“

In den meisten Fällen sind ganzheitliche Restrukturierungen bei Krisenunternehmen auch mit Finanzierungsmaßnahmen verbunden. Dies bedeutet für die Gläubiger oftmals die Gewährung von zusätzlichen Sanierungskrediten/-linien, Stillhaltevereinbarungen oder sogar Verzichtsmaßnahmen.

Hierzu ist aus rechtlichen Gründen ein Sanierungskonzept mit Fortführungsprognose durch einen unabhängigen Dritten in Anlehnung bzw. Entsprechung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland entwickelten Standards IDW S6 erforderlich. Auch im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung werden von den Gerichten zur Vorbereitung der Sanierung Insolvenzpläne gemäß §270b InsO benötigt. BAYERN CONSULT verfügt über eine langjährige und umfassende Expertise in der Erstellung von Sanierungskonzepten.

Die Experten von BAYERN CONSULT analysieren neben den Krisenursachen und dem aktuellen Markt- und Wettbewerbsumfeld alle relevanten strategischen und operativen Ansatzpunkte zur nachhaltigen Sanierung. Dabei werde Erlösseite und Kostenstrukturen ebenso betrachtet wie Vermögenslage, Finanzierungsstruktur und Liquiditätssituation. Die Sanierungsmaßnahmen werden ergänzt um eine Ergebnis- und Liquiditätsplanung, welche durch entsprechende Planungsprämissen dokumentiert wird.

Ein zentrales Ergebnis unserer Sanierungsgutachten ist neben der Aussage zur Sanierungsfähigkeit, ein mit der Geschäftsleitung verabschiedeter ambitionierter aber realistischer Umsetzungsfahrplan (Masterplan).

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